Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden dazu, beim Austausch ihrer Heizung mindestens 15 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Alternativ können verschiedene Maßnahmen wie Dämmung oder der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung angerechnet werden. Auch der Einsatz von Bio-Brennstoffen und Sanierungsfahrpläne können zur Erfüllung herangezogen werden. Das Gesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung von CO₂-Emissionen fördern und gilt seit 2010. Es betrifft vor allem bestehende Gebäude, wenn die Heizung modernisiert wird.
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