Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) – Baden-Württemberg

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden dazu, beim Austausch ihrer Heizung mindestens 15 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Alternativ können verschiedene Maßnahmen wie Dämmung oder der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung angerechnet werden. Auch der Einsatz von Bio-Brennstoffen und Sanierungsfahrpläne können zur Erfüllung herangezogen werden. Das Gesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung von CO₂-Emissionen fördern und gilt seit 2010. Es betrifft vor allem bestehende Gebäude, wenn die Heizung modernisiert wird.

Wir unterstützen Sie beim Nachweis gegenüber der Baurechtsbehörde und suchen gemeinsam mit Ihnen nach der besten Lösung für die geforderten Punkte.